Bei Interesse anfrage@firmensitzschweiz.de oder Tel. 0041 78 644 65 59
NACH PRIORITÄT GEORDNET
Zweigniederlassung ausl. Firma
Vereinssitz
Firmensitz
Domiziladresse
Firmenstandort Schweiz
GF-Mandat GmbH
Einzelfirma
Zweigniederlassung Ltd
Firmen-/Geschäftsanschrift
Domizil Startups
Geschäftssitz AG
Virtuelles Büro
Geschäftssitz Einzelfirma
HR-Formulare AG
VR-Mandat für AG
Buchhaltung-Preise
Postservice für Privat
Sitz GBR
Meldeadresse
Geschäftssitz GmbH
Zweigniederlassung Einzelfirma
Domizil in Salenstein
Preisvergleich c/o-Domizile
Zweigniederlassung GmbH
Postadresse
Eintragung im Handelsregister
Geschäftssitz Einzelfirma ohne HR-Eintrag
Geschäftssitz Einzelfirma mit HR-Eintrag
Geschäftsadresse
Aktiengesellschaft
HR-Formulare für Neueintrag
HR-Formulare Einzelfirma
HR-Formulare Verein
HR-Formulare GmbH
Firmensitz im steuergünstigen Salenstein
Verwaltungsrat in der Schweiz
Mantelgesellschaft
Domizil Selbständigkeit
Domizil für Online-Händler
GmbH
Sitz oder Neugründung OHG
Sitz oder Neugründung Stiftung
Personen-/Kapitalgesellschaften

Gewinn- und Kapitalsteuern

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Alle Kantone erheben bei juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern. Jede Kapitalgesellschaft (AG, Kommandit-AG, GmbH), Genossenschaft, Stiftung, jeder Verein und alle übrigen juristischen Personen (Burgergemeinden, Korporationen usw.) müssen mindestens einmal jährlich eine Steuererklärung samt Einlageblättern ausfüllen und der Steuerbehörde innert sieben Monaten nach Geschäftsabschluss einreichen.

Die Veranlagung wird bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf Basis von Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang vorgenommen. Auch Vereine, Stiftungen und die übrigen juristischen Personen müssen eine Jahresrechnung einreichen. Bei allen juristischen Personen bestimmt das Geschäftsjahr die massgebende Steuerperiode.

Kapitalsteuer

Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital per Ende des massgebenden Geschäftsjahres. Dieses setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • einbezahltes Aktien-, Grund- oder Stammkapital sowie Partizipationskapital
  • den offenen und den aus versteuertem Gewinn gebildeten stillen Reserven (inkl. Gewinnvortrag bzw. abzüglich Verlustvortrag)
  • dem Anteil am Fremdkapital, dem wirtschaftlich die Bedeutung von Eigenkapital zukommt (verdecktes Eigenkapital gemäss § 91 StG), verglichen.

Steuerbar ist mindestens das einbezahlte Aktien-, Grund- oder Stammkapital, einschliesslich des einbezahlten Partizipationskapitals.

Kapital- und Gewinnsteuer für Unternehmen

AG und GmbH werden eigenständig als Kapitalgesellschaften besteuert. Massgebend sind der erwirtschaftete Reingewinn – minus begründeter Aufwände – und das Kapital am Ende des Geschäftsjahres.

Die Gewinnsteuer fällt bei Bund, Kantonen und Gemeinden an. Beim Bund gilt ein proportionaler Steuersatz von 8.5 Prozent des steuerbaren Gewinns, in Gemeinden und Kantonen werden unterschiedliche Berechnungsmethoden verwendet. Im Kanton Thurgau beispielsweise gilt für die Gewinnsteuer ein Steuersatz von rund 16 Prozent. Anders als bei Privatpersonen sind bezahlte Steuern abzugsfähig.

Die Kapitalsteuer fällt nur bei Kantonen und Gemeinden an. Das steuerbare Kapital umfasst üblicherweise das einbezahlte Kapital – beispielsweise das Aktienkapital bei einer AG – und die Reserven. In fast allen Kantonen berechnet sich die Kapitalsteuer proportional, im Kanton Zürich zum Beispiel beträgt sie 0.75 Promille des steuerbaren Kapitals.

Auf den Websites der Steuerbehörden kann man die voraussichtlich zu bezahlenden Gewinn- und Kapitalsteuern berechnen (Beispiel: Steueramt des Kantons Zürich, Steuerberechnung juristische Personen).

Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
Damit können Sie ein Schweizer Postfinance-Konto eröffnen

Postadresse für Firmen pro Jahr EUR 850.--  

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen

pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1750.-- als richtige Adresse

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 6900.--, gilt bei Neugründung 

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Meyer Consulting
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein
Tel. 0041 78 644 65 59
anfrage@firmensitzschweiz.de

Hauptseite

© 2015-2024 by Meyer Consulting, Lochstr. 17, CH-8268 Salenstein, Tel 0041 78 644 65 59, anfrage@firmensitzschweiz.de

GF-Mandat für Ltd.
Treuhand
Wegzugsbesteuerung
Steuersystem Schweiz
Gewinn- und Kapitalsteuer
Unternehmenssteuer
Bankgeheimnis, AIA
Schweizer Banken
Salenstein Anfahrt
Steuervorteile für Salenstein
Ansprechpartner
Online-Gründerportale
Checklisten Firmengründung
Steuerparadiese
AHV-Steuervorlage
Doppelbesteuerung
Quellensteuer
Grenzgänger
Deutsche in der Schweiz
Mehrwertsteuer
Preisvergleich Buchhaltungsmandat
Online-Gründerportale
Selbständigkeit in der Schweiz
Crowdfunding
Crowdlending
Fördermittel für Unternehmen
ICOs
Franchise
Startup-Infos
Online-Handel
Geschäftsideen für Jungunternehmer
Ideen aus der USA
Internetideen
Gründung eigener Firma
Wirtschafts-News
Wirtschaftsprognosen
Wirtschaft-Crash
Finanz-Crash
Börsen-Crash
Schweizer Wirtschaft
Unternehmer-Foren
Rahmenabkommen mit EU
Links
Infos 1
Infos 2
AGBs/Impressum