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Steuervorteile in Gottlieben
 

Sechs von zehn der attraktivsten steuergünstigsten Gemeinden befinden sich am Bodensee und im Bezirk Kreuzlingen.

2010 weisen Gottlieben mit 35 Prozent, Münsterlingen und Horn mit 38 sowie Tägerwilen und Bottighofen mit 39 Prozent die tiefsten Gemeindesteuerfüsse auf.

Die steuergünstigste Politische Gemeinde des Thurgaus ist Gottlieben mit 35 Punkten, Danach folgen Bottighofen (39), Horn (38) und Tägerwilen (39). (siehe http://www.thurgauerzeitung.ch/thurgau/kanton/Die-Gemeindekassen-sind-gut-gefuellt/story/25675378 )

Die rekordtiefsten Gemeindesteuerfüsse im Thurgau haben die Seegemeinden Gottlieben (35 %), Münsterlingen, Horn (je 38 %), Tägerwilen und Bottighofen (je 39 %) sowie Warth-Weiningen (37 %).siehe http://www.statistik.tg.ch/documents/StatMitteilungenSteuern2010klein_270510.pdf

Gottlieben als steuerlich attraktiver Standort ist ideal für eine Zweigniederlassung in der Ostschweiz, 2 km von Konstanz.

Gottlieben zahlt sich also aus. Hier finden Sie optimale steuerliche Bedingungen im EU- und schweizerischen Vergleich. Es ist eines der günstigsten Gemeinden am See.

Die 10 besten Gemeinden im Kanton Thurgau:

Steuern:

Kanton

Gemeinde

Schule

Kirche
ev.

Kirche
kath.

Gesamt
ev.

Gesamt
kath.

Gesamt
übrige

Gottlieben

117

35

105

20

17

277

274

257

Neunforn

117

48

70

28

27

263

262

235

Ermatingen

117

40

80

15

16

252

253

237

Salenstein

117

46

74

15

16

252

253

237

Warth

117

37

85

24

22

263

261

239

Horn

117

38

90

24

24

269

269

245

Landschlacht

117

38

93

25

17

273

265

248

Münsterlingen

117

38

93

9

11

257

259

248

Mammern

117

40

98

28

26

283

281

255

Bottighofen

117

39

57

9

11

222

224

213

  

Die Zahlen verstehen sich als Prozent des einfachen Staatssteuerfusses (100%). 117 bedeutet z.B., dass der Kanton Thurgau 117% des einfachen Steuerfusses verlangt. "Gesamt übrige" bedeutet z.B., dass die konfessionslosen Steuerpflichtigen in der Gemeinde Gottlieben total (ohne direkte Bundessteuer) 257% des einfachen Staatssteuerfusses an Steuern bezahlen.

Gottlieben hat mit einem Gesamtsteuerfuss von unter 260% eine sehr tiefen Ansatz.

Steuerkraft (Steuerbetrag, welcher pro Einwohner einem Steuerfuss von 100% entspricht)

Gottliebens Steuerkraft betrug 2009 Fr. 3391.-- pro Einwohner (2008 Fr. 3308.--).

 

Gemeinden mit grossen Steuerkraftunterschieden

Auf Stufe der Gemeinden unterscheidet sich die Steuerkraft pro Einwohner (Einfache Steuer zu 100 %) deutlich.

Mit knapp 3500 Franken pro Kopf liegt Gottlieben rund 1‘700 Franken über dem kantonalen Durchschnitt an 3. Stelle nach Bottighofen und Salenstein. siehe http://www.statistik.tg.ch/documents/StatMitteilungenSteuern2010klein_270510.pdf

Gottlieben gehört zu den 5 Gemeinden mit dem niedrigsten Gesamtsteuerfuss des Kantons Thurgau.

                                         Steuerfuss in %                Steuerkraft pro Ew. 2009 in CH

                          Nat. Personen     Jurist. Personen

                            Ev.   Kath.

Gottlieben            277    274                    275.9                              3391

Steuerfakten Gottlieben

Die Entwicklung des Steuerfusses in den letzten Jahren ersehen Sie aus der beiliegenden Liste.

 

2011

 

Staatssteuer
Politische Gemeinde
Schulsteuer
Kirchensteuer Evangelisch
Kirchensteuer Katholisch
Total Steuerfuss Evangelisch
Total Steuerfuss Katholisch
Total Steuerfuss Dissident



Juristische Personen

117 %
35 %
102 %
20 %
17 %
274 %
271 %
254 %

ev. 12,9
kath. 6,0
272,9 %

 

 


 

Berechnen Sie Ihre Steuerbelastung schnell und unkompliziert

Steuerberechnung Thurgau/Gottlieben 2010

Steuerkalkulator: Einkommens- und Vermögenssteuern

Kanton Thurgau - Steuerpraxis

Niedrigere Gesamtsteuerfüsse im Thurgau dank Senkung des Staatssteuerfusses

Dank der Senkung des Staatssteuerfusses von 127 % auf 117 % profitieren im Jahr 2010 alle Thurgauer Steuerpflichtigen von niedrigeren Gesamtsteuerfüssen.

Beispiel: Gewinnsteuerbelastung in % bei CHF 1 Mio Gewinn vor Steuern

Überblick über die Steuergesetzrevisionen 2006–2009 des Kantons Thurgau

Steuergesetzrevision 2006

• Einführung eines proportionalen Gewinnsteuersatzes auf 4,5 % bzw. 4,0 % (ab 2007).

• Reduktion des Kapitalsteuersatzes auf 0,3 Promille für ordentlich besteuerte Gesellschaften und auf 0,01 Promille bei Verwaltungs- und Holdinggesellschaften; in allen Fällen mindestens CHF 100.–.

• Einführung des Halbsteuersatzverfahrens auf Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften

Steuergesetzrevision 2008

• Senkung des Einkommenssteuertarifs im Bereich der mittleren Einkommen

• Einführung eines linearen Vermögenssteuertarifs (1,1 Promille) und Erhöhung der Vermögensfreibeträge (CHF 200‘000.– bei Ehepaaren, CHF 100‘000.bei Alleinstehenden, CHF 100‘000.– für jedes nicht selbständig besteuerte Kind)

• Einführung eines proportionalen Steuersatzes bei Kapitalleistungen (2,0 % Ehepaare, 2,4 % übrige Steuerpflichtige)

• Umsetzung von Bundesrecht

• Zeitlich vorgezogene Umsetzung von Teilaspekten der Unternehmenssteuerreform II (v.a. im Bereich der Unternehmensnachfolge)

• Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer

• Reduktion Staatssteuerfuss von 132 % auf 127 %

2009

• Reduktion Staatssteuerfuss von 127 % auf 117 % ab 1. Januar 2010

 

Das attraktive Steuerklima hat viel zur wirtschaftlichen Prosperität des Kantons Thurgau beigetragen. Dies liegt nicht allein an den tiefen Gebühren für staatliche Leistungen, sondern ist vor allem der Kompetenz der Steuerbehörden für wirtschaftliche Belange zuzuschreiben.

Die Steuerpflichtigen werden im Kanton Zug als Kunden, nicht als Schuldner, behandelt.

Der effiziente und lösungsorientierte Umgang schafft gegenseitiges Vertrauen und somit eine offene Partnerschaft, die für alle gewinnbringend ist.

Steuervergleich mit Zug

Steuervergleich

Steuerbarer Unternehmensgewinn

50'000

100'000

200'000

300'000

500'000

1'000'000

Kantons- und Gemeindesteuern

2'731

5'392

13'816

22'788

40'711

85'518

Bundessteuer

4'250

8'500

17'000

25'500

42'500

85'000

Steuerbelastung total

6'981

13'892

30'816

48'288

83'211

170'518

*Domizilgesellschaften

4'250

8'500

17'000

25'500

42'500

85'000

Deutschland

24'000

48'000

96'000

144'000

240'000

480'000

Österreich

17'000

34'000

68'000

102'000

170'000

340'000


* Die Domizilgesellschaften stehen als Gesellschaftsstatus in den Verhandlungen mit der EU zur Diskussion. In den nächsten Jahren wird der Domizilstatus abgeschafft werden. Die meisten Kantone sind in Planung, die gesamte Steuerbelastung für die Unternehmungen zu senken, um für alle Gesellschaften die gleich attraktiven Bedingungen sicherzustellen und die führende Rolle in der Steuerattraktivität in Europa zu behalten.

 

 

Steuerbelastungen im Vergleich

In der ganzen Schweiz ist die Bundessteuer mit 8,5% auf den Reingewinn gleich hoch. Kantons- und Gemeindesteuern weisen jedoch gravierende Unterschiede auf.

Beispiel: Normale Aktiengesellschaft mit ordentlicher Besteuerung

 

 

 

 

 

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