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Steuersystem Schweiz

Geschäftssitz, Firmensitz für Ihr Remote-Büro, Ihre Zweigstelle
pro Jahr  EUR 1200.-- Ihr eigener Firmensitz in der Schweiz

Verlegen Sie Ihre Firma in die Schweiz!  Es erwarten Sie hier tiefe Steuern, Sicherheit, starker Franken, wenig Inflation, keine Rezession, sehr tiefe Staatsschuldenquote, hohe soziale, politische und wirtschaftliche Stabilität. Der Ostschweizer Kanton Thurgau mit Salenstein ist bei Unternehmen besonders beliebt, denn viele schätzen den schlanken Verwaltungsapparat und ein sehr gutes Steuerklima.

Besteuerung auf drei Ebenen

Immer mehr Menschen wollen ihr eigener Chef sein.

Finden Sie mit Ihrer Geschäftsidee neuen Mut zur Selbständigkeit mit einem Einzelunternehmen in der Schweiz. Als Existenzgründer, Start-up, Zweigniederlassung, Firmen/Domizil/Personaladresse. Sofortiger Unternehmensauftritt verbunden mit Zeit- und Kostenersparnis.

Gründen Sie zuerst eine Einzelfirma ohne Handelsregistereintrag. Dieser ist nämlich bis zu einem Umsatz von EUR 100‘000 freiwillig und ab einem Gewinn von EUR 2`300 pro Jahr bei der AHV zu melden. Kein Mindestkapital erforderlich. Die Buchhaltung umfasst nur die Einnahmen und die Ausgaben. Keine steuerliche Doppelbelastung. 

Hierzu genügt Ihre Firmenadresse bei uns.

Beispiel:

Ihr Geschäft/Firma/Name
Lochstr. 17
CH-8268 Salenstein

in der Schweiz werden vom Bund, den Kantonen sowie den Gemeinden Steuern erhoben, wobei die Steuersätze von Kanton zu Kanton variieren. Sie sind tiefer als im übrigen Europa.

Das Schweizer Steuersystem ist durch die föderale Struktur des Landes geprägt. Unternehmen und natürliche Personen werden in der Schweiz auf drei verschiedenen Ebenen besteuert:

  • national (Bundessteuern)
  • kantonal (Kantonssteuern)
  • kommunal (Gemeindesteuern)

Der grösste Steueranteil wird von den Kantonen und Gemeinden erhoben, was zu intensivem Steuerwettbewerb auf beiden Ebenen führt. In den Kantonen stimmt die Bevölkerung direkt- demokratisch über die eigenen Steuergesetzte ab. Alle Steuern werden jedoch von einer einzigen Stelle eingezogen.

Unternehmen werden am Ort ihrer Wertschöpfung besteuert, d.h. am Firmensitz oder am Ort der wirtschaftlichen Aktivitäten.

Direkte Bundessteuer

Die Direkte Bundessteuer ist eine nach den Grundsätzen des Leistungsfähigkeitsprinzips gestaltete Steuer, welche an den Reinvermögenszugängen einer Person anknüpft.

Der Bund erhebt sie als

Ihr unterliegen natürliche Personen mit ihrem Welteinkommen, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben («persönliche Zugehörigkeit»). Dabei sind grundsätzlich alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte steuerrelevant. Steuerpflichtig kann man ebenfalls werden, wenn sich Einkunftsquellen in der Schweiz befinden («wirtschaftliche Zugehörigkeit»).

Juristische Personen sind grundsätzlich dann aufgrund ihrer persönlichen Zugehörigkeit gewinnsteuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz befindet. Gegenstand der Gewinnsteuer ist der Reingewinn, der sich aus dem handelsrechtlichen Geschäftsabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung ergibt. Auch kann sich, wie bei natürlichen Personen, eine Steuerpflicht aus der wirtschaftlichen Zugehörigkeit ergeben.

Ausländische Arbeitnehmer, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung («C-Ausweis») nicht besitzen, in der Schweiz jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben und andere natürliche oder juristische Personen ohne steuerrechtlichen (Wohn-)Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz, werden für ihr Schweizer Einkommen einem Steuerabzug an der Quelle unterworfen.

Bundessteuern

Die schweizerische Bundesverfassung bestimmt, welche Steuern der Bund erheben darf. Sie ordnet dem Bund in einigen Bereichen seine Steuerhoheit ausdrücklich zu: so z.B. die Befugnis zur Erhebung einer direkten Bundessteuer, einer Mehrwertsteuer, einer Stempelsteuer und einer Verrechnungssteuer.

Direkte Bundessteuer

Für die Privatpersonen (natürliche Personen) wird die direkte Bundessteuer auf dem Einkommen (Einkommenssteuer) erhoben, für die Unternehmen und Gesellschaften (juristische Personen) auf dem Gewinn (Gewinn- und Kapitalsteuer). Sie wird von den Kantonen zu Gunsten des Bundes verlangt und bezogen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stellt auf ihren Internetseiten einen Einkommenssteuerrechner zur Verfügung.

Eidgenössische Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer wird auf Kapitalerträgen erhoben, zum Beispiel Zinsen auf Wertschriften und Bankguthaben, Dividenden und Gewinnanteilen. Die Forderung um Rückerstattung wird bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht. In der Regel wird der zurückzuerstattende Betrag mit den Kantonssteuern verrechnet.

Eidgenössische Spielbankenabgabe

Seit April 2000 erhebt der Bund bei Grand Casinos und kleinen Casinos die Spielbankenabgabe.

Wehrpflichtersatzabgabe

Wer die Wehrpflicht – Militär- oder Zivildienstpflicht – nicht erfüllt, muss in der Regel Wehrpflichtersatzabgaben entrichten. Die Kantone ziehen diese im Auftrag des Bundes ein.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, die auf allen Phasen der Produktion und Verteilung sowie bei der Einfuhr von Gütern erhoben wird.

Eidgenössische Stempelabgaben

Stempelabgaben sind Steuern auf bestimmten Vorgängen des Rechtsverkehrs, zum Beispiel Emissionsabgaben bei der Ausgabe von Wertpapieren.

Tabaksteuer

Gegenstand dieser Steuer sind die im Inland gewerbsmässig hergestellten, verbrauchsfertigen sowie die eingeführten Tabakfabrikate und Zigarettenpapiere.

Biersteuer

Der Getränkesteuer unterliegt heute nur noch das Bier. Sie wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) erhoben. Die Steuerbelastung beträgt 24.75 Rappen pro Liter.

Mineralölsteuer

Diese Verbrauchssteuer umfasst eine Mineralölsteuer auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den bei ihrer Verarbeitung gewonnen Produkten sowie auf Treibstoffen. Der Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen ist ebenfalls Teil der Mineralölsteuer.

Automobilsteuer

Die EZV erhebt auf dem Wert von Automobilien bei deren Einfuhr und bei deren Herstellung im Inland eine Steuer von 4%.

Steuer auf Spirituosen

Inländische Spirituosen sind zu versteuern und auf eingeführten Produkten werden so genannte Monopolgebühren erhoben.

Zollabgaben

Bei den Zollabgaben handelt es sich um eine Wirtschaftsverkehrssteuer.

 

Weitere Bundessteuern

  • Kapitalerträge und Lotteriegewinne 35%
  • Leibrenten und Pensionen 15% 
  • Sonstige Versicherungsleistungen 8%

Kantonssteuern

Die Kantone sind in der Gestaltung ihrer Steuerordnung und Steuertarife frei. Sie sind ermächtigt, jede Steuer zu erheben, die der Bund nicht ausschliesslich für sich beansprucht. Infolgedessen sind die Steuergesetze und die Steuerbelastungen von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.

Gemeindesteuern

Die Gemeindesteuern basieren auf den kantonalen Steuergesetzgebungen. Die Gemeinde legen ihre Steuersätze aber selber fest.

Weitere Kantons- und Gemeindesteuern

  • Grundstücksgewinnsteuern 3 - 64% 
  • Handänderungssteuer für Immobilien (teilweise abgeschafft) 0.8 - 3.3%

 

Europaweit niedrigste Mehrwertsteuer

Die Schweiz hat die bei weitem tiefste Mehrwertsteuer in Europa. Der normale Satz beträgt 7.6%. Hotels werden mit 3.6%, Güter des täglichen Bedarfs mit nur 2.4% besteuert. Andere Güter und Dienstleistungen, wie ärztliche Versorgung und Bildung, sind ganz von der Mehrwertsteuer ausgenommen.

Keine Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen

Auf Bundesebene wird keine Erbschaftssteuer erhoben. In den meisten Kantonen sind direkte Nachkommen von der Erbschaftssteuer ausgenommen. Die Sätze für Erbschafts- und Schenkungssteuer für Dritte liegen zwischen 10 und 50%.

Postadresse für Privat pro Jahr EUR 590.--  
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Postadresse für Firmen pro Jahr EUR 850.-- 

Geschäfts-/Firmensitz für Ihr im Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen

pro Jahr  EUR 1200.-- für eine richtige Adresse kein (c/o)

Geschäfts-/Firmensitz für Ihre im Handelsregister eingetragene AG, GmbH
neu pro Jahr EUR 1750.-- als richtige Adresse

Buchhaltungsmandat

VR-Mandat AG

GF-Mandat GmbH

Firmensitz für AG, GmbH / VR- oder GF-Mandat / Buchhaltung
Pauschale pro Jahr EUR 6900.--, gilt bei Neugründung

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Tiefe Steuern für Ihren Erfolg im Kanton Thurgau - insbesondere in Salenstein

Unternehmensbesteuerung im Vergleich 2021 - Schweiz an 1. Stelle mit 8,5 %

Steuern in Europa & weltweit - Schweiz an 4. Stelle, Deutschland bei der Abgabenlast leider Weltspitze

BAK Taxation Index für Unternehmen - Thurgau im 1. Fünftel, ca. 10,6%, neu 2021

Steuervorlage Kanton Thurgau, Umsetzung - Unternehmenssteuern 13,4%

Steuerschlupflöcher für Multis - Thurgau an 11. Stelle

Steuerwettbewerb unter Kantonen - Thurgau an 7. Stelle

Unternehmenssteuern international - Thurgau an 9. Stelle, 1 Stelle nach Zug

Steuersätze für Unternehmen in ausgewählten Ländern - Schweiz ca. 20%

Steuern und Abgaben weltweit - Schweiz an 3. Stelle

Abgabenlast ausgewählter Länder - Schweizer an 2. Stelle

 

 

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