Die Kommanditgesellschaft
ist weitgehend vergleichbar mit der Kollektivgesellschaft. Der
massgebende Unterschied besteht darin, dass ein oder mehrere
Gesellschafter (Kommanditär/e) nur bis zu einer bestimmten
Vermögenseinlage (Kommanditsumme) haftet/n. Unbeschränkt haftende
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft können nur natürliche
Personen sein, Kommanditäre dagegen auch juristische Personen und
Handelsgesellschaften.
Die wesentlichen Eigenschaften der
Kommanditgesellschaft sind:
- Die
Kommanditgesellschaft basiert auf einem Gesellschaftervertrag.
Darin erklären die Gesellschafter ihren Zusammenschluss zur
Kommanditgesellschaft und legen die Modalitäten fest.
- Es wird zwischen zwei
Kategorien von Gesellschaftern unterschieden: den
Komplementären, die sich mit der Geschäftsführung befassen,
natürliche Personen sein müssen und gleich haften wie die
Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft, und den
Kommanditären, die nur bis zu einer festgelegten Summe haften,
sich aber nicht an der Geschäftsführung beteiligen. Kommanditäre
können auch juristische Personen und Handelsgesellschaften
sein.
- Eine im kaufmännischen
Sinne geführte Kommanditgesellschaft ist zum
Handelsregistereintrag verpflichtet. Die Kommanditsummen
des Kommanditärs bzw. der Kommanditäre muss im Handelsregister
eingetragen sein. Andernfalls wird der Kommanditär als
Komplementär behandelt.
- Die
Kommanditgesellschaft besitzt zwar keine eigene
Rechtspersönlichkeit (und ist somit auch keine juristische
Person). Sie ist aber nach aussen verselbständigt und kann im
eigenen Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen.
- Es bestehen keine
Anforderungen an das Mindestkapital einer Kommanditgesellschaft.
Das Gesellschaftskapital wird im Gesellschaftervertrag
festgelegt.
- Der Name bzw. die
Firma der Kommanditgesellschaft muss den Familiennamen
mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters
(Komplementärs) enthalten, ergänzt mit einer Bezeichnung, die
das Gesellschaftsverhältnis klar erkennen lässt
(„Kommanditgesellschaft“, „Co“ o.ä.). Der Name eines
Kommanditärs darf in der Firma nicht enthalten sein.
- Eine kaufmännische
Kommanditgesellschaft ist zur Buchführung verpflichtet. Das
heisst, es muss eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz, Betriebs-
oder Erfolgsrechnung und Inventar geführt werden.
- Eine
Kommanditgesellschaft kann in eine Kollektivgesellschaft,
Aktiengesellschaft (AG), Kommanditaktiengesellschaft,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Genossenschaft
umgewandelt werden.