Grundsätzlich kann sich jeder
EU-Bürger in jeder Gemeinde in der Schweiz frei
niederlassen. Das Einwohnermeldeamt verlangt dazu
- einen Mietvertrag
- einen Arbeitsvertrag oder einen
Nachweis, dass der Zuwanderer über genügend Mittel
verfügt, damit er nicht der Sozialfürsorge
anheimfällt.
Beim Nachweis ist ein Kontoauszug mit
etwa 100000 CHF hinreichend für die Bewilligung. Es ist
aber mit einer Bearbeitungsdauer von 2 Monaten zu
rechnen. Erst dann ist der Neuzuzüger berechtigt, die
Funktion des Geschäftsführer zu übernehmen.