Mit der Thurgauer Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 erhält das Thema
"Pauschalbesteuerung" eine neue Aktualität. Der Ostschweizer Kanton
kennt die Pauschalbesteuerung bereits seit langen Jahren. Der
Gegenvorschlag der Thurgauer Regierung hat das Ziel, die zur Abstimmung
stehende Abschaffungsinitiative zur Ablehnung zu bringen. Der
Regierungsvorschlag legt neu eine Mindestbesteuerung von CHF 190 000.-
für Kanton und Bund fest.
Wohlhabenden Ausländern, die ihren Wohnsitz in die Schweiz
verschieben und damit ihr deklariertes Vermögen in einem Kanton
versteuern möchten, der die Pauschalbesteuerung kennt, offeriert der
Kanton Thurgau somit weiterhin einen attraktiven Steuervorteil. Unser
Firmendomizil in Islikon liegt im Kanton Thurgau.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Kontaktaufnahme über
unsere
Web-Page
Die Pauschalbesteuerung wurde bei der Thurgauer Volksabstimmung
vom 15.5.2011 vom Volk mehrheitlich angenommen. Die Pauschalbesteuerung
für reiche Ausländer wird somit beibehalten.
|
Meyer Consulting
Kirchstr. 19
CH-8274 Gottlieben
|
Telefon |
0041 (0) 71 670 03 20 |
|
Fax |
0041 (0) 71 670 03 21 |
|