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Pauschalbesteuerung im Kanton Thurgau: ein attraktiver Standortvorteil
 

Mit der Thurgauer Volksabstimmung vom 15. Mai 2011 erhält das Thema "Pauschalbesteuerung" eine neue Aktualität. Der Ostschweizer Kanton kennt die Pauschalbesteuerung bereits seit langen Jahren. Der Gegenvorschlag der Thurgauer Regierung hat das Ziel, die zur Abstimmung stehende Abschaffungsinitiative zur Ablehnung zu bringen. Der Regierungsvorschlag legt neu eine Mindestbesteuerung von CHF 190 000.- für Kanton und Bund fest.

Wohlhabenden Ausländern, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verschieben und damit ihr deklariertes Vermögen in einem Kanton versteuern möchten, der die Pauschalbesteuerung kennt, offeriert der Kanton Thurgau somit weiterhin einen attraktiven Steuervorteil. Unser Firmendomizil in Islikon liegt im Kanton Thurgau.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Kontaktaufnahme über unsere Web-Page

 

Die Pauschalbesteuerung wurde bei der Thurgauer Volksabstimmung vom 15.5.2011 vom Volk mehrheitlich angenommen. Die Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer wird somit beibehalten.

 

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